Traktor (F)
- Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Landwirtschaft, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und ziehen von Anhängern, mit teilweise nicht mehr als 3500 kg höchstzulässige Gesamtmasse
- Ausbildung:
- Beginn mit 15 ½ Jahren
4 Theoriestunden als Ergänzung
4 Fahrstunden - Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung